Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis Engadin.Studio
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Engadin.Studio und den Kunden des Engadin.Studio gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beanspruchung der Dienstleistung oder Bestellung eines Artikels gültigen Fassung.
Anmeldung
Jeder Behandlungstermin wird direkt mit einem Mitarbeiter/In vereinbart, oder über das Online Terminbuchungsportal Engadin.Studio
Abmeldung
Online, telefonisch oder persönlich vereinbarte Behandlungstermine, müssen von dem/der Kunden/-in mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden die Behandlungskosten zu 100% verrechnet. MitarbeiterInnen des Engadin.Studio sind berechtigt vereinbarte Behandlungstermine im Notfall abzusagen. Sie sind darum bemüht, den/die Kunden/-in möglichst frühzeitig zu informieren. Eine Haftung für allfällige dem Kunden im Zusammenhang mit dem Behandlungstermin entstandene Kosten (z.B. Reisekosten) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Haftung
Angewandt werden sehr sanfte Therapieformen, welche wenige Risiken bergen. Das Team des Engadin.Studio behandelt immer nach bestem Wissen und gemäss Ihrer fachlichen Qualifikation. Jegliche Haftungsansprüche nach einer manual-therapeutischen Behandlung werden abgelehnt.
Preise
Die Preisangaben auf Engadin.Studio oder verwandten Webseiten und Prospekten sind unverbindlich. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Die Patienten sind gehalten die bezogenen therapeutischen Leistungen nach Ablauf der Behandlung bar zu begleichen.
Die Rechnungen werden per Post oder mit mündlicher Zustimmung des Kunden per Email versandt, mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Bei nicht Einhalten der Zahlungsfrist, wird eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ausgestellt. Eine zweite Mahnung erfolgt nach nicht Einhaltung der Zahlungsfrist, mit einer Mahngebühr von Fr.20.- und einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Weitere Schritte: (Optional dritte Mahnung mit einer Mahngebühr von Fr. 50.– und) Einleitung der Betreibung zu Lasten des Schuldners über Rechnungsbetrag, Mahngebühren, Verzugszins und Auslagen.
